... vollständig absehbaren Folgewirkungen auslöst. Sowohl bei der Ausgestaltung als auch bei der Umsetzung dieser Regelung vermissen wir die Heranziehung der empirischen Erkenntnisse aus entsprechenden Versuchen und Beobachtungen von Verwaltungspraxis. Unseres Wissens liegen über das Prinzip der Hinwendung zu einem pädagogischeren Vorgehen und einer mehr auf die Fähigkeiten und Kooperation fokussierten Arbeit ...
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Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bedanken uns für die Möglichkeit der Stellungnahme zu dem vorliegenden Referentenentwurf. Gleichzeitig bedauern wir, dass aufgrund der erneut äußerst kurzen Fristsetzung keine gründlichere Befassung mit den umfassenden gesetzgeberischen Wirkungen ermöglicht wird. Dies ist insbesondere mit Blick auf die Tragweite der hier eingeleiteten Veränderungen des SGB II sehr bedauerlich, ... [mehr]
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... die Realität sieht oft anders aus: Patientinnen und Patienten erleben Brüche zwischen der ambulanten und der stationären Leistungserbringung. Diese sind zum Großteil eine direkte oder indirekte Folge der unterschiedlichen Systematik und Möglichkeit für die Zulassung und die Finanzierung ambulant erbrachter Leistungen im Krankenhaus. Eine bessere Koordinierung und Aufgabenteilung zwischen den ...
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Bereits vor der Corona-Pandemie zeigten verschiedene Analysen die Folgen des hohen Reformstaus bei den Krankenhausstrukturen und der Krankenhausfinanzierung für das Gesundheitssystem. Besonders betroffen ist die stationäre Patientenversorgung. Hier hat die Corona-Pandemie die Auswirkungen des Reformstaus schonungslos offengelegt.
Der steigende Anteil chronisch erkrankter und multimorbider älterer Menschen und die Sicherung der Gesundheitsversorgung in dünn besiedelten und ländlichen Räumen sind Herausforderungen, die politisches Handeln dringend notwendig machen.
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...Sehr geehrte Damen und Herren, wir bedanken uns für die Möglichkeit der Stellungnahme zu dem vorliegenden Referentenentwurf. Gleichzeitig bedauern wir, dass aufgrund der äußerst kurzen Fristsetzung von unter einer Woche keine gründliche Befassung mit den gesetzgeberischen Wirkungen ermöglicht wird. Der Deutsche Sozialgerichtstag e. V. unterstützt grundsätzlich die Angleichung der ...
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Der Deutsche Sozialgerichtstag e. V. unterstützt grundsätzlich die Angleichung der Geringfügigkeitsgrenze an die veränderten Rahmenbedingungen durch das zuvor geänderte Mindestlohngesetz. Insoweit setzt der Referentenentwurf konsequent die im System bisher vorgesehenen Mechaniken um. Allerdings nehmen wir dies auch (erneut) zum Anlass, auf grundlegende Fragen im Rahmen der geringfügigen Beschäftigung hinzuweisen.
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Autor:
Monika Paulat, Präsidentin des Deutschen Sozialgerichtstages, Präsidentin des Landessozialgerichts a.D.,
Martin Isermeyer, Fachbereichsleiter Kinder- und Jugendhilfe, ejf gemeinnützige AG Berlin
Anlass:
Schlagwörter:
Positionspapier,
Familie,
Kooperation,
Beteiligung,
Kindeswohl,
Grundsatzpapier,
Kinder- und Jugendhilfe
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... der Hilfe zur Erziehung Bei der praktischen Umsetzung dieser rechtlichen Vorgaben sind vielerorts erhebliche Defizite erkennbar. Das Hauptaugenmerk der Hilfegewährung wird auf den jungen Menschen gelegt, ohne zugleich Unterstützung für die Eltern anzubieten. Damit ist die Rückkehroption aus einer stationären Hilfe aber von vornherein infrage gestellt. In Teilen der Praxis wird die Arbeit mit den ...
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Das SGB VIII formuliert grundlegende Werte und Ziele (wie Eigenverantwortung, Gemeinschaftsfähigkeit, Verantwortung der Familien, Schutz des Kindeswohls, Beteiligung und Kooperation) und fachliche Standards (zum Beispiel Hilfeplanverfahren und Jugendhilfeplanung, Eltern- und Familienarbeit), wie sie zur Zeit der Entstehung des Gesetzes erfassbar und zukunftsweisend waren. Sie wurden gemäß den gesellschaftlichen und fachlichen Entwicklungen mehrfach ergänzt und aktualisiert [...]. Trotz des in vielen Teilen überzeugenden Gesetzes nimmt der DSGT zu unterschiedlichen Themen und an vielen Stellen Mängel in der Umsetzung in die Praxis wahr. (Mehr)
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...In einer Stellungnahme gegenüber dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat der Deutsche Sozialgerichtstag e.V. dessen Pläne begrüßt, eine Regelung über die Auseinandersetzung mit dem NS-Unrecht in der juristischen Ausbildung in das Deutsche Richtergesetz aufzunehmen. »Angehende Juristinnen und Juristen müssen sich der ethischen Grundlagen und Grundwerte unserer ...
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In einer Stellungnahme gegenüber dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat der Deutsche Sozialgerichtstag e.V. dessen Pläne begrüßt, eine Regelung über die Auseinandersetzung mit dem NS-Unrecht in der juristischen Ausbildung in das Deutsche Richtergesetz aufzunehmen. »Angehende Juristinnen und Juristen müssen sich der ethischen Grundlagen und Grundwerte unserer Rechtsordnung gewiss sein. Die Auseinandersetzung mit der Perversion des Rechts im Nationalsozialismus ist hierfür unerlässlich,« erklärte Monika Paulat, Präsidentin des Deutschen Sozialgerichtstags e.V.
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... Modernisierung des notariellen Berufsrechts. Versteckt in einer unauffälligen Ergänzung soll nach dem Willen des Bundesrats die Bildung einer Gesamtnote aus staatlicher Pflichtfachprüfung und universitärer Schwerpunktbereichsprüfung im ersten juristischen Examen entfallen. Was sich wie eine technische Fußnote anhört, würde in Wirklichkeit zu einer tiefgreifenden Änderung der Ausbildung von Juristinnen und ...
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"Künftig wird man im Sozial- und Arbeitsrecht kaum noch geeigneten Nachwuchs finden. Damit werden eine qualitätsvolle Beratung, Rechtsprechung und Sozialverwaltung immer schwerer." Mit diesen Worten kommentierte Monika Paulat, Präsidentin des Deutscher Sozialgerichtstag e.V. und frühere Präsidentin des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg, einen Beschluss des Bundesrats zum Gesetzentwurf zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts.
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(c) tinadefortunata by fotolia
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Autor:
Monika Paulat, Präsidentin des DSGT e.V. und Präsidentin des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg a.D.
Anlass:
Referentenentwurf für ein Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG)
Schlagwörter:
Kinder,
Jugendhilfe,
Jugendliche
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... auf die Stärkung der Aufsicht. Zudem weisen verschiedene Neuregelungen Unschärfen auf. Der DSGT sieht die Notwendigkeit einer „ordnungsgemäßen Buch- und Aktenführung“ in den Einrichtungen. Das Kriterium ist insbesondere unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit (z.B. ab 5 Plätzen pro Betriebsstätte) zu präzisieren. Auch ist u.a. schon aus datenschutzrechtlichen Erwägungen klarzustellen ...
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im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, dass das Kinder- und Jugendhilferecht auf Basis des in der letzten Legislaturperiode vom Bundestag beschlossenen Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes weiterentwickelt werden soll. Dazu hat das BMFSFJ im Vorfeld des weiteren Gesetzesvorhabens 2019 einen Dialog mit Akteuren aus Wissenschaft und Praxis der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Behindertenhilfe und den Ländern und Kommunen im Dialogprozess „Mitreden – Mitgestalten: Die Zukunft der Kinder- und Jugendhilfe“ im Jahr 2019 geführt.
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(c) pb press by fotolia
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Autor:
Prof. Dr. Torsten Schaumberg, Hochschule Nordhausen, Fachbereich Wirtschaft und Sozialwissenschaft
Anlass:
Gesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts (nicht abgestimmter) Referentenentwurf
Schlagwörter:
Soldatenversorgung,
Soziales Entschädigungsrecht,
Soldatin,
Soldat
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... weiteren Ergänzung. Die Regelung in Satz 2 dürfte somit insgesamt entbehrlich sein. Der Anwendungsbereich von § 3 Satz 3 SEG-Entwurf erschließt sich auch unter Berücksichtigung der Begründung auf S. 235 nicht. Hier sollte der Regelungszweck zumindest aus der Begründung deutlicher werden. Der Hinweis in der Begründung (S. 235) auf die fehlende Notwendigkeit einer Regelung für den Verzicht ist im Ergebnis ...
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Der Schwerpunkt der Arbeit der zuständigen Kommission des DSGT liegt im Recht der Sozialen Entschädigung bzw. bei den Regelungen im SGB IX. Auf diese Gesichtspunkte soll sich auch die Stellungnahme begrenzen und damit auf die allgemeinen Vorschriften. Hingegen wurden die konkreten Leistungsansprüche nicht vertieft betrachtet.
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... zweckmäßig, zunächst die Erfahrungen aus dem Modellprojekt zur Durchführung von Online-Wahlen bei den Krankenkassen nach § 194a SGB V bei der Sozialwahl 2023 abzuwarten. IV. Beschaffung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation Zur Neuregelung der Beschaffung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation verweist der Deutsche Sozialgerichtstag e.V. auf seine Stellungnahme vom 6. März 2020 zum ...
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Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Transparenz in der Alterssicherung und der Rehabilitation sowie zur Modernisierung der Sozialversicherungswahlen (Gesetz Digitale Rentenübersicht) nach dem Stand vom 29. Juli 2020
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(c) fotomek by stock adobe
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Autor:
Weßler-Hoth, Susanne, Richterin am SG Frankfurt a. M. Vizepräsidentin und Vorsitzende der Kommission Verfahrensrecht
Anlass:
Referentenentwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Funktionsfähigkeit der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit während der COVID 19-Epidemie sowie zur Änderung weiterer Gesetze (COVID-19 ArbGG/SGG-AnpassungsG)
Schlagwörter:
Funktionsfähigkeit,
Corona,
Covid-19,
Sozialgerichtsbarkeit
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... Sitzungsteilnahme verhindert angesehen werden. Bei entsprechend langfristiger Terminsladung wäre in einem solchen Fall die Ladung einer anderen ehrenamtlichen Richterin oder eines anderen ehrenamtlichen Richters möglich. zu Absatz 2 – mündliche Verhandlung in Form einer Videokonferenz Diese Regelung ist bereits aus praktischen Gründen überflüssig. Bereits nach § 110a Abs. 1 SGG in der geltenden Fassung ist es ...
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Die Stellungnahme muss sich daher auf wenige Aspekte des Gesetzentwurfes und Anmerkungen zu dessen Artikel 2 beschränken.
Aus Sicht von Gerichtsleitungen und -verwaltungen mag der Gesetzentwurf aufgrund des mit der Einhaltung von Hygienevorschriften und der Gewährleistung von Abstandsgeboten sowie dem Schutz der in den Gerichten Beschäftigten verbundenen organisatorischen und finanziellen Aufwands positiv gesehen werden. Die Intention des Gesetzentwurfes, die Funktionsfähigkeit u. a. der Sozialgerichtsbarkeit auch während einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite sicherzustellen, ist daher grundsätzlich zu begrüßen.
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