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Der Deutsche Sozialgerichtstag e.V. schlägt Alarm gegen die Planungen der Bundesregierung im BTHG!
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... durch von den Betroffenen ausgesuchten Kräften erbracht werden, sondern von Diensten, die regelmäßig konkrete Vereinbarungen mit dem Leistungsträger haben, von denen zwar der Leistungsträger profitiert, weil er Kosten spart und auch der Dienst profitiert, weil er regelmäßig seine Kosten pauschal abrechnen kann, die aber den Betroffenen überhaupt nichts nutzen, weil sie qualitativ unterwertig versorgt ...
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Der Entwurf des Bundesteilhabegesetzes darf in der jetzigen Form auf keinen Fall Gesetz werden.
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...Das Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstärkungsgesetz – GKV-VSG) ist mit Ausnahmen am 23.07.2015 in Kraft getreten (BGBl. I Nr. 30, S. 1211). Damit hat sich die gesetzliche Regelung zur Entstehung des Anspruchs auf Krankengeld bei ärztlicher Feststellung grundsätzlich verändert (§ 46 SGB V). Die gesetzliche Änderung dieser Regelung wurde ...
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Mit dem Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung hat sich die gesetzliche Regelung zur Entstehung des Anspruchs auf Krankengeld bei ärztlicher Feststellung grundsätzlich verändert.
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...Immer mehr Mütter und Väter wollen sich die Erwerbs- und Sorgearbeit partnerschaftlich teilen. Mütter würden gern früher in den Beruf zurückkehren, Väter möchten mehr Zeit mit ihren Kindern verbringen können. In der Realität gibt es aber Probleme, diese Aufgabenteilung umzusetzen. Die Einführung des Elterngeld- und Elternzeitgesetzes im Jahr 2007 hat wesentlich dazu beigetragen, die ...
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Immer mehr Mütter und Väter wollen sich die Erwerbs- und Sorgearbeit partnerschaftlich teilen. Dafür gibt es jetzt flexiblere Möglichkeiten.
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(C) bluedesign by Fotolia
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Autor:
Dr. Rica Werner, Regierungsdirektorin, Bundesministerium für Arbeit und Soziales ,
Dr. Antje Wrackmeyer-Schoene, Richterin am Sozialgericht
Anlass:
Inkrafttreten des RV-Leistungsverbesserungsgesetz
Schlagwörter:
Rente,
Zwangsverrentung,
Bedarfsgemeinschaft,
Leistungsausschluss,
Hilfebedürftigkeit,
Altersrente,
Erwerbsminderungsrente,
Mütterrente,
Erwerbsfähigkeit,
Beitragszeiten,
SGB II-Leistungsbezug,
Unbilligkeitsverordnung,
abschlagsfreie Rente
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... langjährig Versicherte ausgeweitet.[3] Langjährig Versicherte können nach § 236b Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) n.F. nach 45 Beitragsjahren mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Auf die Wartezeit (§ 51 Abs. 3a SGB VI) werden angerechnet: Kurzzeitige Unterbrechungen durch Arbeitslosigkeit (ALG I, aber nicht die letzten 2 Jahre vor Rentenbeginn, dazu sogleich), Zeiten der Pflege bei ...
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Die aktuelle Rentenreform, insbesondere die neu geregelte, abschlagsfreie Altersrente für langjährig Versicherte, hat Auswirkungen für Bezieher von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende.
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... (RV-Leistungsverbesserungsgesetz) vom 23.06.2014 (BGBl. I S. 787) Das RV-Leistungsverbesserungsgesetz ist zum 01.07.2014 in Kraft getreten. Die Neuregelungen zum Reha-Budget gelten bereits rückwirkend ab 01.01.2014. Den Gesetzentwurf – besser bekannt als „Rentenpaket“ zur „abschlagsfreien Rente mit 63“, und zur ...
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Ziel des RV-Leistungsverbesserungsgesetzes ist die Einführung einer abschlagsfreien Rente ab 63 Jahre, die Ausweitung der Mütterrente, eine Verbesserung bei den Erwerbsminderungsrenten und den Reha-Leistungen.
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...Der 1. Senat des BSG hat am 20.05.2014 die Revision der klagenden Krankenkasse zurückgewiesen, mit der diese einen Anspruch auf höhere Zuweisungsbeträge aus dem Gesundheitsfonds mit Blick auf die Einführung des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs (RSA) zum 1.1.2009 geltend machte. Die Klägerin forderte höhere Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds, weil sie von einem Fehler des ...
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Morbi-RSA verfolgt legitime legislative Ziele.
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...Den – besser bekannt als „Rentenpaket“ zur „abschlagsfreien Rente mit 63“, und zur „Mütterrente“ hat die Bundesregierung am 25.03.2014 ins Gesetzgebungsverfahren eingebracht (BT-Drs 18/909 = BR-Drs 25/14). In den Erläuterungen dazu heißt es, Ziel des Gesetzentwurfes sei es ...
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Die bereits zum 01.07.2014 geplante, umfassende Rentenreform wird in ihren Regelungsgegenständen kritisch dargestellt.
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