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20 Jahren nach dem Paradigmenwechsel zeigt sich aber immer deutlicher, dass das Drei-Säulen-Modell über den Weg von mehr Eigenverantwortung in Form von freiwilliger, aber für die Lebensstandardsicherung nötiger, privater und betrieblicher Vorsorge nicht hinreichend funktioniert. Die Gründe hierfür sind vielfältig und letztlich vielfach bekannt. Dies ist sozialpolitisch ein ungenügender Zustand, der auch die Grundfesten des sozialen Zusammenhalts unterminiert. Vor diesem Hintergrund begrüßt der DSGT, dass die Bundesregierung in allen drei Säulen Verbesserungen plant.

Autor: Michael Löher, Vizepräsident des Deutschen Sozialgerichtstags e.V.

Anlass:

Schlagwörter: Unfallversicherung, versicherte Tätigkeit, Sterbegeld, Leistungsniveau, Studienleistung, Pflegeleistung, Pflegeperson, Auslandsbeschäftigte

Der DSGT befürwortet im Grundsatz die geplanten Änderungen. Er regt jedoch einige Änderungen und Ergänzungen der in Aussicht genommenen Regelungen gemäß Artikel 1 des Referentenentwurfs an. [...] Das im Referentenentwurf verwendete Tatbestandsmerkmal der „Tätigkeiten, die für die Erstellung der vorgeschriebenen Studien- und Prüfungsleistungen erforderlich“ sollte im Interesse einer hinreichend deutlichen Abgrenzung des Versicherungsschutzes zumindest auf den Begriff der „Prüfungsleistungen“ beschränkt werden.

Autor: Michael Löher, Vizepräsident des Deutschen Sozialgerichtstags e.V.

Anlass: Formulierungshilfe für einen Gesetzentwurf

Schlagwörter: Erwerbsminderungsrente, Zuschlag für Entgeltpunkte, Bestandsrente, Rentenerhöhung, Bestandsverbesserung, Verwaltungsaufwand, Anpassung, Vereinfachung und Pauschalierung

Im Jahr 2022 hat die Bundesregierung mit dem Gesetz zur Rentenanpassung 2022 und zur Verbesserung von Leistungen für den Erwerbsminderungsrentenbestand unter anderem vorgesehen, dass für die in den Jahren nach 2000 und vor 2019 zugegangen Renten bei Erwerbsminderung und an Hinterbliebene sowie darauf unmittelbar folgende Renten zum 1. Juli 2024 ein Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten gewährt werden sollte. [...] Der Deutsche Sozialgerichtstag e.V. (DSGT) hat dieses Vorhaben befürwortet ...

Autor: Dr. Miriam Meßling, Präsidentin Deutscher Sozialgerichtstag e.V.

Anlass: Stellungnahme zum Referentenentwurf

Schlagwörter: Digitalisierung des Rechtsverkehrs, „Kieler Reformvorschläge“, elektronische Signatur, Formularzwang, elektronisches Dokument, Digitalisierung in der Justiz

Der DSGT befürwortet die geplanten Änderungen, soweit sie die Sozialgerichtsbarkeit betreffen, sieht in diesem Zusammenhang aber weiteren Regelungsbedarf in Bezug auf die Anordnung einer gesonderten Übersendung von Prozesskostenhilfe (PKH) -Anträgen, die Digitalisierung der PKH-Antragstellung, die Abbildung von Nutzerdaten und das Fehlen einer Rollenzuweisung im SAFE-Verzeichnis und die Schaffung verbindlicher Standards für die Übermittlung elektronischer Verwaltungsakten.

Der DSGT begrüßt die Bemühungen der Europäischen Kommission, den grenzüberschreitenden Schutz Erwachsener dadurch zu intensivieren, dass mit einer „Verordnung über die Zuständigkeit, das anwendbare Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Maßnahmen und die Zusammenarbeit in Fragen betreffend den Schutz Erwachsener“ künftig in den Mitgliedstaaten einheitlich geltende und unmittelbar wirkende Regelungen geschaffen werden sollen.

Autor: Laura Maria Leidecker, Prof. Dr. jur. Dr. rer. soc. h.c. Reinhard Wiesner, Sigrun von Hasseln-Grindel, Jutta Struck, Prof. Dr. Gerda Simons, Dr. Lore Maria Peschel-Gutzeit

Anlass:

Schlagwörter: Kinderrechte, Elternrecht, UN-Kinderrechte, UN-Kinderrechtekonvention, Verfassung, Grundgesetz, Grundrechte

Der DSGT legt mit dieser Positionierung eine interdisziplinäre Betrachtung verschiedener Fragestellungen aus dem Kontext der Kinderrechte vor, mit dem Ergebnis, einen konkreten Formulierungsvorschlag für die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz zu erarbeiten, der möglichst mehrheitsfähig ist.

Im Jahre 2020 entfielen über 40 % der erstmals gezahlten Erwerbsminderungsrenten auf psychische Erkrankungen.[1] Deren Bedeutung nimmt auch in anderen Sozialversicherungszweigen seit Jahren zu. Hierdurch stehen Verwaltungen und Gerichte vermehrt vor der Frage, wie regelmäßig notwendige psychiatrische und/oder psychologische Gutachten auf ihre Validität geprüft werden können. Dabei tritt der Verdacht der Aggravation und Simulation des Antragsstellers in ein Spannungsverhältnis zur Gefahr der Unterdiagnostizierung tatsächlicher psychischen Störungen.

Autor: Kommission SGB VI des Deutschen Sozialgerichtstages e.V.

Anlass:

Schlagwörter: Psychische Störungen, Konsistenzprüfung, Begutachtung, Beschwerdenvalidierung

Mit einem Anteil von 42 Prozent sind psychische Erkrankungen inzwischen die wichtigste Ursache für krankheitsbedingte Verrentungen. Zugleich gilt die Begutachtung psychischer Störungen auch unter Psychiatern und Psychologen als anspruchsvoll und schwierig. Vor diesen Hintergrund will der Workshop Wege ausloten, um dennoch zu richtigen und fairen Entscheidungen zu gelangen.

Autor: Dr. Miriam Meßling, Präsidentin Deutscher Sozialgerichtstag e.V.

Anlass:

Schlagwörter: Kindergrundsicherung, Existenzsichernde Leistungen für Kinder und Jugendliche

Das gegenwärtige System monetärer Leistungen für Familien und Kinder steht seit vielen Jahren v.a. hinsichtlich der Vielzahl nebeneinander bestehender Leistungen und Systeme sowie der Wirksamkeit bzw. Zielgenauigkeit der Leistungen in der Kritik. Angesichts der Komplexität des Zusammenspiels ganz unterschiedlicher Leistungssysteme ist jede Reduzierung dieser Komplexität zu begrüßen. Hinsichtlich der generellen Zielsetzung kann ferner auf die Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge verwiesen werden, der eine konsistente Gesamtstrategie fordert, die die Lebensumstände und -situationen der Familien realitätsgerecht berücksichtigt.

Autor: Dr. Miriam Meßling, Präsidentin Deutscher Sozialgerichtstag e.V

Anlass: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung und Einführung einer Bildungszeit

Schlagwörter: Weiterbildungsförderung, Ausbildungsgarantie, Arbeitslosigkeit, Qualifizierung, Bildungszeit

Unbeschadet der Detailregelungen sind die mit dem Referentenentwurf angestrebten Qualifizierungsmaßnahmen aber grundsätzlich zu begrüßen. Angesichts einer qualifikationsspezifischen Arbeitslosenquote bei Menschen ohne Berufsabschluss von 20,6 Prozent im Vergleich zu Menschen mit betrieblicher bzw. schulischer Berufsausbildung von 3,5 Prozent und Menschen mit einem akademischen Abschluss von 3,2 Prozent (vgl. BT-Drucks. 20/3477) sind weitere Bemühungen unerlässlich. Der Entwurf lässt indes nicht erkennen, wie die notwendige Qualifizierung - jenseits statistischer Erfolge - gelingen soll, wenn ...

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