Light Impression - Fotolia
|
Autor:
Michael Löher, Präsident des Deutschen Sozialgerichtstages e.V.
Anlass:
Gesetzentwurf des BMJ
Schlagwörter:
elektronische Verfahrensbearbeitung, eAkte, beweisrechtlicher Grundsatz der Formattreue, elektronisches Original, xJustiz-Standard, elektronische Verwaltungsakten ,
elektronische Verwaltungsakten,
xJustiz-Standard,
elektronisches Original,
beweisrechtlicher Grundsatz der Formattreue,
eAkte
|
Der DSGT begrüßt grundsätzlich den Entwurf der BehAktÜbVO. [...] Der vorgelegte Entwurf ist allerdings in Teilen kritikwürdig und nicht geeignet, das erstrebte Ziel zu erreichen. Er sollte deshalb überarbeitet werden.
|
|
Die Herabsetzung der Schwelle für die Unfähigkeit zum Schöffenamt bei strafgerichtlicher Verurteilung erscheint mit Blick auf die in der Begründung des RefE angeführten Erwägungen nachvollziehbar, tangiert die Sozialgerichtsbarkeit allerdings nicht unmittelbar. [...] sollte erwogen werden, die für die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter der Sozialgerichtsbarkeit geltende Parallelregelung in § 17 Abs. 1 Satz 1 SGG an die geplante Neuregelung des § 32 GVG anzupassen.
|
|
(c)reinobjektiv@fotolia
|
Autor:
Michael Löher, Vizepräsident des Deutschen Sozialgerichtstages e.V.
Anlass:
Formulierungshilfe zu einem Änderungsantrag
Schlagwörter:
|
Der DSGT begrüßt das Ziel der Formulierungshilfe, für mehr Beschäftigung zu sorgen. Aus seiner Sicht sollte dieses Ziel aber bei einzelnen Maßnahmen besser gegen Risiken und die solide Finanzierung der Sozialversicherungen abgewogen werden. Denn die Maßnahmen vergrößern den Finanzbedarf, da die Einnahmen gesenkt und teilweise auch die Ausgaben erhöht werden. Zu bedenken möchte der DSGT auch geben, dass allgemein Wirtschaftsförderung Aufgabe des Bundes und nicht der Sozialversicherungen ist.
|
|
Der Deutsche Sozialgerichtstag e.V. (DSGT) legt folgende Stellungnahme lediglich zu einer ausgewählten Vorschrift des o.g. Referentenentwurfs vor. Diese Beschränkung ist der extremen Eilbedürftigkeit geschuldet. Der DSGT bedauert, erneut nicht in das förmliche Anhörungsverfahren einbezogen worden zu sein [...] Grundsätzlich begrüßen wir die in § 2 formulierte Zielsetzung als richtigen Schritt in Richtung Inklusion. Um dieses Ziel verwirklichen zu können, sind allerdings die Voraussetzungen der Inklusion und die Möglichkeiten im Rahmen eines notwendigen Nachteilsausgleichs zu definieren.
|
|
Der DSGT befürwortet im Grundsatz die Modernisierung der Arbeitsförderung durch den Ausbau der digitalen Kommunikation, digitaler Dienstleistungen sowie der Anpassung von Förderinstrumenten. Er regt jedoch einige Änderungen und Ergänzungen der in Aussicht genommenen Regelungen gemäß Artikel 1 des Referentenentwurfs an - insbesondere zum Kooperationsplan [...]
|
|
Der DSGT begrüßt grundsätzlich den Entwurf der BehAktÜbVO. Die elektronische Verfahrensbearbeitung durch die Sozialgerichte (wie auch durch die Verwaltungs- und die Finanzgerichte) wird nach wie vor ganz erheblich dadurch erschwert, dass keine einheitlichen und verpflichtenden Standards für die Übermittlung elektronischer Verwaltungsakten durch die Behörden an die Gerichte existieren. [...] Dass sich der Gesetz- bzw. der Verordnungsgeber dieser Thematik nunmehr annimmt, ist deshalb grundsätzlich zu begrüßen. Der vorgelegte Entwurf ist allerdings in Teilen kritikwürdig und nicht geeignet, das erstrebte Ziel zu erreichen. Er sollte deshalb überarbeitet werden.
|
|
Dem Referat 523 des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ist ein Entwurf gelungen, der bestens geeignet ist, mit der beabsichtigten Strukturstärkung (einschließlich der Sicherstellung der Prävention und Unterstützung von Betroffenen), einen erheblichen und auch innovativen Schritt zur Verwirklichung des Rechts von Kindern und Jugendlichen auf Schutz vor sexueller Gewalt zu machen.
|
|
(c)Coloures-Pic by stock.adobe
|
Autor:
Michael Löher, Vizepräsident des Deutschen Sozialgerichtstags e.V.
Anlass:
Gesetzentwurf
Schlagwörter:
Gesetzliche Rentenversicherung,
Rentenniveau,
Bundeszuschuss,
Riester-Rente,
Altersvorsorge,
Durchschnittsentgelt,
Beitragssatz,
freiwillige Vorsorge,
Eigenverantwortung,
Lebensstandardsicherung,
Drei-Säulen-Modell
|
20 Jahren nach dem Paradigmenwechsel zeigt sich aber immer deutlicher, dass das Drei-Säulen-Modell über den Weg von mehr Eigenverantwortung in Form von freiwilliger, aber für die Lebensstandardsicherung nötiger, privater und betrieblicher Vorsorge nicht hinreichend funktioniert. Die Gründe hierfür sind vielfältig und letztlich vielfach bekannt. Dies ist sozialpolitisch ein ungenügender Zustand, der auch die Grundfesten des sozialen Zusammenhalts unterminiert.
Vor diesem Hintergrund begrüßt der DSGT, dass die Bundesregierung in allen drei Säulen Verbesserungen plant.
|
|
Der DSGT befürwortet im Grundsatz die geplanten Änderungen. Er regt jedoch einige Änderungen und Ergänzungen der in Aussicht genommenen Regelungen gemäß Artikel 1 des Referentenentwurfs an. [...] Das im Referentenentwurf verwendete Tatbestandsmerkmal der „Tätigkeiten, die für die Erstellung der vorgeschriebenen Studien- und Prüfungsleistungen erforderlich“ sollte im Interesse einer hinreichend deutlichen Abgrenzung des Versicherungsschutzes zumindest auf den Begriff der „Prüfungsleistungen“ beschränkt werden.
|
|
Im Jahr 2022 hat die Bundesregierung mit dem Gesetz zur Rentenanpassung 2022 und zur Verbesserung von Leistungen für den Erwerbsminderungsrentenbestand unter anderem vorgesehen, dass für die in den Jahren nach 2000 und vor 2019 zugegangen Renten bei Erwerbsminderung und an Hinterbliebene sowie darauf unmittelbar folgende Renten zum 1. Juli 2024 ein Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten gewährt werden sollte. [...] Der Deutsche Sozialgerichtstag e.V. (DSGT) hat dieses Vorhaben befürwortet ...
|
|
|