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Autor:
Michael Löher, Präsident des Deutschen Sozialgerichtstages e.V.
Anlass:
Gesetzentwurf des BMJ
Schlagwörter:
elektronische Verfahrensbearbeitung, eAkte, beweisrechtlicher Grundsatz der Formattreue, elektronisches Original, xJustiz-Standard, elektronische Verwaltungsakten ,
elektronische Verwaltungsakten,
xJustiz-Standard,
elektronisches Original,
beweisrechtlicher Grundsatz der Formattreue,
eAkte
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... einem xJustiz-Datensatz zulässig. Bei einer solchen Übersendung bleibt aber die Einhaltung des xJustiz-Standards ohne spezifischen Mehrwert. Der xJustiz-Standard bei Versendung von Einzeldokumenten ist unter Beweisgesichtspunkten einschließlich des Grundsatzes der Formattreue optimal, weil so die Behörde die Verwaltungsakte als elektronisches "Original" elektronisch übermittelt. Er ist auch im ...
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Der DSGT begrüßt grundsätzlich den Entwurf der BehAktÜbVO. [...] Der vorgelegte Entwurf ist allerdings in Teilen kritikwürdig und nicht geeignet, das erstrebte Ziel zu erreichen. Er sollte deshalb überarbeitet werden.
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...). § 3 Abs. 2 DiskE sollte gestrichen werden (dazu VII.). II. § 2 Abs. 1 und 4 DiskE Es ist zu begrüßen, dass die Übersendung elektronischer Behördenakten im xJustiz-Format angestrebt wird. Der xJustiz-Standard ist unter Beweisgesichtspunkten einschließlich dem Grundsatz der Formattreue optimal, weil so die Behörde die Verwaltungsakte als elektronisches "Original" elektronisch übermittelt. Er ist auch ...
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Der DSGT begrüßt grundsätzlich den Entwurf der BehAktÜbVO. Die elektronische Verfahrensbearbeitung durch die Sozialgerichte (wie auch durch die Verwaltungs- und die Finanzgerichte) wird nach wie vor ganz erheblich dadurch erschwert, dass keine einheitlichen und verpflichtenden Standards für die Übermittlung elektronischer Verwaltungsakten durch die Behörden an die Gerichte existieren. [...] Dass sich der Gesetz- bzw. der Verordnungsgeber dieser Thematik nunmehr annimmt, ist deshalb grundsätzlich zu begrüßen. Der vorgelegte Entwurf ist allerdings in Teilen kritikwürdig und nicht geeignet, das erstrebte Ziel zu erreichen. Er sollte deshalb überarbeitet werden.
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... als besonderes elektronisches Bürger- und Organisationenpostfach (eBO) auf den Weg gebrachten sicheren Übermittlungsweges auf der Basis von EGVP. [9] Außerhalb der Sozialgerichtsbarkeit kommen mindestens noch Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher sowie Patentanwältinnen und Patentanwälte hinzu. [10] Das gilt für die Arbeitsgerichtsbarkeit ebenso. [11] Eine solche gab es vor der Einführung ...
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Der DSGT befürwortet die geplanten Änderungen, soweit sie die Sozialgerichtsbarkeit betreffen, sieht in diesem Zusammenhang aber weiteren Regelungsbedarf in Bezug auf die Anordnung einer gesonderten Übersendung von Prozesskostenhilfe (PKH) -Anträgen, die Digitalisierung der PKH-Antragstellung, die Abbildung von Nutzerdaten und das Fehlen einer Rollenzuweisung im SAFE-Verzeichnis und die Schaffung verbindlicher Standards für die Übermittlung elektronischer Verwaltungsakten.
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