Der Deutsche Sozialgerichtstag e. V. unterstützt grundsätzlich die Angleichung der Geringfügigkeitsgrenze an die veränderten Rahmenbedingungen durch das zuvor geänderte Mindestlohngesetz. Insoweit setzt der Referentenentwurf konsequent die im System bisher vorgesehenen Mechaniken um. Allerdings nehmen wir dies auch (erneut) zum Anlass, auf grundlegende Fragen im Rahmen der geringfügigen Beschäftigung hinzuweisen.
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Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Transparenz in der Alterssicherung und der Rehabilitation sowie zur Modernisierung der Sozialversicherungswahlen (Gesetz Digitale Rentenübersicht) nach dem Stand vom 29. Juli 2020
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Autor:
Christine Osterland, Pressesprecherin des DSGT e.V., Richterin am Sozialgericht Hannover
Anlass:
Entscheidung des BVerfG
Schlagwörter:
Bundesverfassungsgericht,
BVerfG,
SGB II,
Grundsicherung für Arbeitsuchende,
Sanktionen,
Arbeitslosengeld II,
Sachkundige Dritte,
Stellungnahme,
Kürzung,
Hartz IV
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Das BVerfG folgt in der Entscheidung zu den Sanktionsregelungen im SGB II in weiten Teilen der Stellungnahme des DSGT.
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Autor:
Weßler-Hoth, Susanne, Richterin am SG Frankfurt a. M. Vizepräsidentin und Vorsitzende der Kommission Verfahrensrecht
Anlass:
Referentenentwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (7. SGB IV-ÄndG)
Schlagwörter:
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Der Referentenentwurf betrifft neben dem SGB IV nahezu alle weiteren Bücher des Sozialgesetzbuchs in jeweils sehr unterschiedlichem Umfang sowie diverse weitere Gesetze und Verordnungen. Der Vorstand des DSGT hat daher seine zu den einzelnen Büchern des SGB und für das Verfahrensrecht eingerichteten Kommissionen mit dem Gesetzentwurf befasst und seine Stellungnahme auf der Grundlage der aus den Kommissionen abgegebenen Äußerungen erarbeitet. [Mehr...]
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Der Deutsche Sozialgerichtstag e.V. (DSGT) bedankt sich für die Möglichkeit, zu dem genannten Diskussionsentwurf des Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Stellung zu nehmen. Die Kommission Verfahrensrecht des Deutschen Sozialgerichtstags e.V. bewertet den Diskussionsentwurf eines PKoFoG grundsätzlich positiv.
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Krankenkassen machen massenhaft Rückzahlungsansprüche gegen Krankenhäuser geltend. Hintergrund ist eine Verkürzung der hierfür geltenden Verjähungsfristen sowie ein Ausschluss der Geltendmachung von Ansprüchen, die vor dem 01.01.2017 datieren und bis zum 09.11.2018 nicht gerichtlich geltend gemacht wurden.
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Die Bundesregierung folgt einer Forderung des Deutschen Sozialgerichtstags e.V. (siehe Presseerklärung vom 21.08.2018) und beseitigt die kritisierte rentenrechtliche Ungleichbehandlung der Eltern bei der Berücksichtigung ihrer Kindererziehungszeiten.
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Zum 1. Januar 2019 soll das neue Leistungsverbesserungs- und Stabilisierungsgesetz für die Rentenversicherung in Kraft treten. Der Bundesverband der Rentenberater e.V. und der Deutsche Sozialgerichtstag e.V. weisen auf gravierende konzeptionelle Fehler hin, insbesondere ist der Gesetzentwurf verfassungsrechtlich nicht unbedenklich.
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Der dritte Senat des BGH stärkt die Rechte der durch Fehlberatung eines Sozialleistungsträgers Betroffener. Das Gericht weist darauf hin, dass die Kompliziertheit des Sozialrechts gerade in der Verzahnung seiner Sicherungsformen bei den verschiedenen versicherten Risiken, aber auch in der Verknüpfung mit anderen Sicherungssystemen liegt. Die Beratungspflicht eines Sozialleistungsträgers ist deshalb nicht auf die Normen beschränkt, die der betreffende Sozialleistungsträger anzuwenden hat.
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Mit dem vorgelegten Referentenentwurf der Bundesregierung (RV-Leistungsverbesserungs- und – Stabilisierungsgesetz) sollen im Koalitionsvertrag 2018 zwischen Union und SPD vereinbarte gesetzliche Änderungen in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) umgesetzt werden.
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